Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist die „schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Ein wichtiges Element der rechtlichen Vorsorge

Als hausärztliche Praxis stehen wir Ihnen bei der Ausfüllung Ihrer Patientenverfügung mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei Unsicherheiten und Unklarheiten zu beraten. In einer Patientenverfügung kann ich festlegen, was noch gemacht werden soll, wenn ich mich nicht mehr aktiv äußern kann.

Diese Situation tritt ein, wenn das Gehirn dauerhaft geschädigt wurde und nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte diese Schädigung auch durch intensivmedizinisch ärztliche Behandlung nicht behandelt werden kann.

Zum Beispiel:

  • Intensivmedizin
  • Künstliche Ernährung über Magensonde oder Vene
  • Künstliche Beatmung
  • Wiederbelebung

In der Patientenverfügung lege ich ferner fest, wer für mich dann entscheiden soll.

Ich als Ihr Hausarzt

  • berate Sie (und die Menschen, die durch Sie bevollmächtigt werden) gerne und erstellen mit Ihnen Ihre Patientenverfügung,
  • beantworte Ihre Fragen zu wichtigen Themen wie künstliche Ernährung, lebenserhaltende Maßnahmen oder Organspende,
  • nehme mir die Zeit und stelle meine langjährige Erfahrung zur Verfügung,
  • lasse Sie auch bei schwierigen Themen, Fragen und Ängsten nicht allein.