Eine Patientenverfügung ist die „schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Als hausärztliche Praxis stehen wir Ihnen bei der Ausfüllung Ihrer Patientenverfügung mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei Unsicherheiten und Unklarheiten zu beraten. In einer Patientenverfügung kann ich festlegen, was noch gemacht werden soll, wenn ich mich nicht mehr aktiv äußern kann.
Diese Situation tritt ein, wenn das Gehirn dauerhaft geschädigt wurde und nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte diese Schädigung auch durch intensivmedizinisch ärztliche Behandlung nicht behandelt werden kann.
Zum Beispiel:
In der Patientenverfügung lege ich ferner fest, wer für mich dann entscheiden soll.
Ich als Ihr Hausarzt