Die Betreuung von Patienten im häuslichen Umfeld betrachten wir als Selbstverständlichkeit. Patienten, die nicht mehr in der Lage sind, die Praxis aufzusuchen, können selbstverständlich zu Hause oder auch im Pflegeheim bei akuten Anlässen besucht werden. Gerade die Betreuung von geriatrischen und palliativmedizinischen Patienten erfordert eine regelmäßige Visitentätigkeit, die von uns geplant wird.
Als hausärztliche Praxis stehen wir Ihnen bei der Ausfüllung Ihrer Patientenverfügung mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei Unsicherheiten und Unklarheiten zu beraten. In einer Patientenverfügung kann ich festlegen, was noch gemacht werden soll, wenn ich mich nicht mehr aktiv äußern kann.
Grundsätzlich kann jeder Versicherte einen Hausbesuch wahrnehmen, z. B. bei hohem Fieber, ständigem Erbrechen, stark eingeschränkter Mobilität oder Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen Hausbesuche zu.
Wenn es sich nicht um einen absoluten Notfall handelt, können Versicherte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117 anrufen. Das ist eine bundesweit einheitliche Telefonnummer, bei der Sie erfahren, ob Ihre Beschwerden in einer Bereitschaftspraxis in Ihrer Umgebung behandelt werden oder ob sogar ein diensthabender Arzt zu Ihnen nach Hause kommt.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten.
Hausbesuche eignen sich nicht für absolute Notfälle! Bei lebensbedrohlichen Situationen oder Unfällen sollte Sie sofort den Notdienst unter der 112 verständigen!
rufen Sie bitte so frühzeitig wie möglich an, sodass wir den Hausbesuch besser einplanen können.